Sind die meisten Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge externer Natur, sprich die Verwaltung und Abwicklung erfolgen über andere Unternehmen wie etwa Versicherungen, übernimmt bei der Pensionszusage der Arbeitgeber diese Aufgabe. Er organisiert die Altersvorsorge und zahlt bei Erreichen des Rentenalters die Betriebsrente an die Mitarbeiter aus.

Die Finanzierung der Direktzusage erfolgt über steuerliche Pensionsrückstellungen. Damit die Mitarbeiter bei einer möglichen Insolvenz der Firma nicht leer auszugehen, besteht von Seiten des Arbeitgebers die Pflicht, die Direktzusage über den Pensionssicherungsverein abzusichern. Die Pensions- oder auch Direktzusage kommt in Deutschland am häufigsten vor. Der Arbeitnehmer kann bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge selbst entscheiden, wie viel von seinem Gehalt er monatlich in die Direktzusage einzahlt.

Davon profitieren vor allem solche Arbeitnehmer, die zu den besser Verdienern gehören, da die Einzahlungen im Vergleich zur Direktversicherung mehr als maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze betragen dürfen. Von einer arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage ist die Rede, wenn die Beiträge aus der Gehaltsumwandlung des Arbeitnehmers gezahlt werden. Das Geld, das in die Pensionszusage fließt, ist frei von Lohn- und Einkommenssteuer.

Und genau darin liegt der Vorteil. Immerhin bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind zudem bis zum Jahr 2008 auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Sobald die Direktzusage zur Auszahlung kommt, sind die Leistungen jedoch voll zu versteuern. Pauschalen, Versorgungsfreibeträge und die, bedingt durch das niedrigere Einkommen, andere Besteuerung im Alter mindern jedoch die Steuerlast.