Wickelt ein Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse ab, sind die
späteren Leistungen, die an die Arbeitnehmer gezahlt werden, im Gegensatz zu anderen
Durchführungswegen nur begrenzt und damit nicht für alle Verdienstgruppen die beste Lösung.
Dafür genießen eine stetige Rendite und damit die Sicherheit der Leistungen oberste Priorität.
Das Prinzip der Pensionskasse ist das einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Getragen wird sie von einzelnen oder aber einem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein ist bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht vorgesehen.
Dafür hat das Bundesamt für Versicherungswesen ein Auge auf die Pensionskassen. Ihnen gegenüber hat der Arbeitnehmer später den Anspruch auf die Auszahlung der Leistung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Sie gehören zu den Einnahmen, die der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Erhöht werden kann die Anwartschaft durch den Arbeitnehmern, indem er selbst etwa durch die Entgeltumwandlung Beiträge leistet. Fördermöglichkeiten bietet die Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge einige.
Bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind die Zahlungen des Arbeitgebers lohnsteuerfrei. Bis Ende 2008 gilt die Befreiung auch für die Sozialabgaben. Möglich sind auch Vorteile durch die Pauschalversteuerung, wenn dieser Betrag überschritten wird. Als dritte Form ist, sofern die Leistungen als Rente ausgeschüttet werden, die Riester-Förderung möglich. Mit Bezug der betrieblichen Altersvorsorge fällt je nach Fördermodell eine nachgelagert Besteuerung an.
Das Prinzip der Pensionskasse ist das einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Getragen wird sie von einzelnen oder aber einem Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Eine Absicherung über den Pensionssicherungsverein ist bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge nicht vorgesehen.
Dafür hat das Bundesamt für Versicherungswesen ein Auge auf die Pensionskassen. Ihnen gegenüber hat der Arbeitnehmer später den Anspruch auf die Auszahlung der Leistung. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber ein. Sie gehören zu den Einnahmen, die der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Erhöht werden kann die Anwartschaft durch den Arbeitnehmern, indem er selbst etwa durch die Entgeltumwandlung Beiträge leistet. Fördermöglichkeiten bietet die Pensionskasse als betriebliche Altersvorsorge einige.
Bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind die Zahlungen des Arbeitgebers lohnsteuerfrei. Bis Ende 2008 gilt die Befreiung auch für die Sozialabgaben. Möglich sind auch Vorteile durch die Pauschalversteuerung, wenn dieser Betrag überschritten wird. Als dritte Form ist, sofern die Leistungen als Rente ausgeschüttet werden, die Riester-Förderung möglich. Mit Bezug der betrieblichen Altersvorsorge fällt je nach Fördermodell eine nachgelagert Besteuerung an.