Rein von den steuerlichen Vorteilen her, unterscheiden sich Pensionsfonds für die betriebliche
Altersvorsorge kaum von der Pensionskasse. Die vom Arbeitgeber getätigten Zahlungen werden den
lohnsteuerpflichtigen Einnahmen zugerechnet und müssen von daher versteuert werden. Allerdings
sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von der Steuer
befreit.
Bei Pensionsfonds können die Arbeitnehmer auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Nicht möglich ist die pauschale Besteuerung. Die Auszahlung der Anwartschaft erfolgt als lebenslange Rente, deren Besteuerung von den genutzten Steuervorteilen abhängig ist. Organisiert sind Pensionsfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder aber als Pensionsfondsverein. Als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sind sie seit Anfang 2002 zugelassen.
Die Einzahlungen erfolgen vom Arbeitgeber. Aufgestockt werden kann der Betrag durch den Arbeitnehmer etwa durch die Gehaltsumwandlung. Bei der Anlage dieser Gelder hat ein Pensionsfond größere Freiheiten, die allerdings auch mit mehr Risiko behaftet sind. So ist beispielsweise der Anteil an Aktien, in die investiert wird, nicht reglementiert wie etwa bei der Pensionskasse oder der Direktversicherung.
Ingesamt gesehen ist der Pensionsfond eine liberalere Form der Altersvorsorge, deren Anlagepolitik höhere Renditen bei höherem Risiko in Aussicht stellt. Abgesichert wird der Rentenfonds gegen Insolvenz dabei durch den Pensionssicherungsverein. Zugelassen werden muss ein Pensionsfond von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die auch die Aufsicht über die Pensionsfonds führt.
Bei Pensionsfonds können die Arbeitnehmer auch die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Nicht möglich ist die pauschale Besteuerung. Die Auszahlung der Anwartschaft erfolgt als lebenslange Rente, deren Besteuerung von den genutzten Steuervorteilen abhängig ist. Organisiert sind Pensionsfonds in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder aber als Pensionsfondsverein. Als neuer Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge sind sie seit Anfang 2002 zugelassen.
Die Einzahlungen erfolgen vom Arbeitgeber. Aufgestockt werden kann der Betrag durch den Arbeitnehmer etwa durch die Gehaltsumwandlung. Bei der Anlage dieser Gelder hat ein Pensionsfond größere Freiheiten, die allerdings auch mit mehr Risiko behaftet sind. So ist beispielsweise der Anteil an Aktien, in die investiert wird, nicht reglementiert wie etwa bei der Pensionskasse oder der Direktversicherung.
Ingesamt gesehen ist der Pensionsfond eine liberalere Form der Altersvorsorge, deren Anlagepolitik höhere Renditen bei höherem Risiko in Aussicht stellt. Abgesichert wird der Rentenfonds gegen Insolvenz dabei durch den Pensionssicherungsverein. Zugelassen werden muss ein Pensionsfond von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die auch die Aufsicht über die Pensionsfonds führt.