Einer der Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Sie gehört zu den gängigsten Möglichkeiten, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern.
Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer
abschließt. Die daraus resultierenden Leistungen bezieht später der Arbeitnehmer oder sie gehen
an die Hinterbliebenen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Direktversicherung bis zum 60. Lebensjahr läuft. Sie vorher zu kündigen ist im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen nicht möglich. Wird das Arbeitsverhältnis vorher aufgelöst oder muss der Betrieb Insolvenz anmelden, bestehen mehrere Möglichkeiten. Der Vertrag wird vom neuen Arbeitgeber übernommen, der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge selbst bis zum Erreichen der Altersgrenze oder aber die Versicherung ruht beitragsfrei, ehe sie ausgezahlt wird.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung liegen unter anderem in der steuerlichen Behandlung. Die Beiträge zur Direktversicherung müssen nur mit einer Pauschale von 20 Prozent zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages besteuert werden. Das gilt für Beiträge, die aktuell jährlich maximal 1.752 Euro nicht übersteigen.
Hat der Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die in der Regel eine höhere Leistung verspricht, steigt diese Höchstgrenze auf 2.147 Euro. Der steuerliche Vorteil errechnet sich aus dem Unterschied des sonst üblichen Steuersatzes zur 20-Prozent-Pauschale. Eine Alternative bei der Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung ist die Riester-Förderung. Welche Form günstiger ist, muss genau berechnet werden. Die Wahl liegt beim Arbeitgeber.
Voraussetzung dafür ist, dass die Direktversicherung bis zum 60. Lebensjahr läuft. Sie vorher zu kündigen ist im Gegensatz zu anderen Lebensversicherungen nicht möglich. Wird das Arbeitsverhältnis vorher aufgelöst oder muss der Betrieb Insolvenz anmelden, bestehen mehrere Möglichkeiten. Der Vertrag wird vom neuen Arbeitgeber übernommen, der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge selbst bis zum Erreichen der Altersgrenze oder aber die Versicherung ruht beitragsfrei, ehe sie ausgezahlt wird.
Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge über die Direktversicherung liegen unter anderem in der steuerlichen Behandlung. Die Beiträge zur Direktversicherung müssen nur mit einer Pauschale von 20 Prozent zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages besteuert werden. Das gilt für Beiträge, die aktuell jährlich maximal 1.752 Euro nicht übersteigen.
Hat der Arbeitgeber eine Gruppenversicherung abgeschlossen, die in der Regel eine höhere Leistung verspricht, steigt diese Höchstgrenze auf 2.147 Euro. Der steuerliche Vorteil errechnet sich aus dem Unterschied des sonst üblichen Steuersatzes zur 20-Prozent-Pauschale. Eine Alternative bei der Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung ist die Riester-Förderung. Welche Form günstiger ist, muss genau berechnet werden. Die Wahl liegt beim Arbeitgeber.