Die gesetzliche Rente, die zu Zeiten Norbert Blüms noch als sicher proklamiert wurde, ist längst nicht
mehr dazu geeignet, sich einen gemütlichen Lebensabend ohne Verlust des Status quo zu gestalten. Bei der
Absicherung des Alters nur auf diesem einen Bein zu stehen, wird anstrengend und zieht große Einschnitte
nach sich.
Als zweites Standbein bietet sich seit der Rentenreform die betriebliche Altersvorsorge an. War sie einst eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, kann seit dem 1. Januar 2002 jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darauf pochen, dass bis zu vier Prozent seines Einkommens umgewandelt werden und in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Der Anspruch darauf ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung verankert.
Die Finanzierung ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Sie kann vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam getragen werden. Beide Seiten haben durch die betriebliche Altersvorsorge auch steuerliche Vorteile. Bei der so genannten Eichel-Förderung besteht für den Sparer bis 2008 auch eine Sozialabgabenfreiheit, die, sofern der Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt, auch darüber hinaus besteht. Vorgeschrieben sind in Deutschland verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge.
Das sind die Direktversicherung, die Direktzusage oder auch Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und Pensionsfonds. Der Gesetzgeber hat nahezu alle Möglichkeiten in Form einer Versicherung gestaltet. Welcher Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gewählt wird, obliegt dem Arbeitgeber.
Als zweites Standbein bietet sich seit der Rentenreform die betriebliche Altersvorsorge an. War sie einst eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, kann seit dem 1. Januar 2002 jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darauf pochen, dass bis zu vier Prozent seines Einkommens umgewandelt werden und in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Der Anspruch darauf ist im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung verankert.
Die Finanzierung ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Sie kann vom Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder beiden gemeinsam getragen werden. Beide Seiten haben durch die betriebliche Altersvorsorge auch steuerliche Vorteile. Bei der so genannten Eichel-Förderung besteht für den Sparer bis 2008 auch eine Sozialabgabenfreiheit, die, sofern der Arbeitgeber die Finanzierung übernimmt, auch darüber hinaus besteht. Vorgeschrieben sind in Deutschland verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge.
Das sind die Direktversicherung, die Direktzusage oder auch Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und Pensionsfonds. Der Gesetzgeber hat nahezu alle Möglichkeiten in Form einer Versicherung gestaltet. Welcher Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge gewählt wird, obliegt dem Arbeitgeber.